💊 Nizza-Klasse 5: Pharmazeutika & Nahrungsergänzung

274.371 Marken sind im EUIPO-Register für Klasse 5 erfasst, die Klasse für Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Gesundheitsprodukte (Stand Juli 2026). (Stand Juli 2026).

274.371

Marken im EU-Register

152.468

Beim EUIPO eingetragen

-1 %

Wachstum 2020–2024

66 %

Wortmarken-Anteil

Datenbasis: EU-Markenregister des EUIPO (Unionsmarken und internationale Registrierungen mit EU-Schutzwirkung), Stand Juli 2026.

Klasse 5 ist eine der ganz großen Warenklassen: Sie umfasst pharmazeutische Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel, Desinfektionsmittel und vieles mehr rund um die Gesundheit. Im EUIPO-Register sind 274.371 Marken für Klasse 5 erfasst, davon 152.468 eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten). Das Wachstum ist bemerkenswert flach: Die Neuregistrierungen lagen 2020 bei 14.313 und 2024 bei 14.131, ein Minus von 1 Prozent, 2025 kamen 14.473 hinzu. Die Klasse wächst also kaum, wurde aber Jahr für Jahr auf konstant hohem Niveau gefüllt, entsprechend dicht ist das Register belegt. Die Top-Anmelder lesen sich wie das Who-is-who der Pharmaindustrie: Novartis führt mit 3.179 Marken vor der Glaxo Group (2.004), Eli Lilly (1.060), AstraZeneca (1.014) und Bristol-Myers Squibb (913). Auffällig ist der hohe Wortmarken-Anteil von 66 Prozent: In dieser Klasse zählt der Name, und Pharma-Namen folgen oft ähnlichen Silben- und Endungsmustern. Genau hier liegt das Risiko für Gründer, denn in Klasse 5 landen nicht nur Medikamente, sondern auch Supplements, Vitamine und Proteinpräparate junger Marken.

Was gehört in Klasse 5?

Klasse 5 umfasst pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, Hygienepräparate für medizinische Zwecke, diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Babynahrung, Pflaster und Verbandmaterial sowie Desinfektionsmittel. Maßgeblich ist die medizinische oder gesundheitsbezogene Zweckbestimmung. Zur Abgrenzung: Kosmetik ohne medizinisches Wirkversprechen gehört in Klasse 3, medizinische Geräte und Instrumente in Klasse 10, gewöhnliche Lebensmittel in die Klassen 29 und 30.

Typische Beispiele: Arzneimittel, Nahrungsergänzung, Pflaster, Desinfektion

Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 5

Die aktivsten Anmelder in Klasse 5

#AnmelderMarken
1Novartis Ag3.179
2Glaxo Group Limited2.004
3Eli Lilly And Company1.060
4Astrazeneca Ab1.014
5Bristol-Myers Squibb Company913
6The Procter & Gamble Company912
7Johnson & Johnson870
8Stada Arzneimittel Ag733
9Bayer Intellectual Property Gmbh705
10Boehringer Ingelheim International Gmbh694
Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt. Datenquelle: EUIPO-Registerdaten, Stand Juli 2026.

Wortmarke oder Bildmarke?

Wird oft kombiniert mit

Prüfe zuerst, ob dein Produkt wirklich in Klasse 5 gehört oder in eine Nachbarklasse: In der Praxis wird Klasse 5 am häufigsten mit Klasse 3 (Kosmetik und Pflege), Klasse 10 (medizinische Geräte) und Klasse 35 (Handel und Online-Vertrieb) kombiniert. Recherchiere vor der Anmeldung besonders gründlich nach ähnlich klingenden Namen, nicht nur nach identischen, denn der hohe Wortmarken-Anteil macht Klasse 5 zu einem Minenfeld für Zweitanmelder. Und plane Sortimentserweiterungen gleich mit: Wer heute ein Supplement verkauft und morgen eine Pflegelinie startet, braucht 5 und 3 von Anfang an, das Verzeichnis lässt sich später nicht erweitern.

Typische Fehler bei Klasse 5

Der klassische Gründerfehler betrifft Nahrungsergänzungsmittel: Viele ordnen ihre Vitamine oder Proteinpräparate gefühlt bei den Lebensmitteln in Klasse 29 oder 30 ein, tatsächlich gehören Supplements aber in Klasse 5. Zweiter Fehler: die Grenze zur Kosmetik. Eine Pflegecreme fällt in Klasse 3, dieselbe Creme mit medizinischem Wirkversprechen in Klasse 5, wer beides bewirbt, sollte beide Klassen anmelden. Und drittens die Namenswahl: Mit 66 Prozent Wortmarken und einem seit Jahren dicht gefüllten Register ist die Kollisionsgefahr in Klasse 5 hoch, zumal sich viele Gesundheitsnamen an denselben griechisch-lateinischen Wortbausteinen bedienen. Gerade bei Gesundheitsprodukten werden Verwechslungen zudem streng beurteilt.

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Häufige Fragen

Was fällt in Nizza-Klasse 5?

Klasse 5 umfasst pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, Babynahrung, Pflaster, Verbandmaterial und Desinfektionsmittel. Maßgeblich ist der medizinische oder gesundheitsbezogene Zweck. Kosmetik ohne Wirkversprechen gehört dagegen in Klasse 3, medizinische Geräte in Klasse 10.

Gehören Nahrungsergänzungsmittel in Klasse 5?

Ja. Supplements, Vitamine und Proteinpräparate fallen als Nahrungsergänzungsmittel in Klasse 5, nicht in die Lebensmittelklassen 29 und 30. Wer zusätzlich Sportlebensmittel wie Riegel oder Shakes anbietet, sollte die passenden Lebensmittelklassen ergänzen.

Wer meldet die meisten Marken in Klasse 5 an?

Laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) führt Novartis mit 3.179 Marken vor der Glaxo Group (2.004), Eli Lilly (1.060), AstraZeneca (1.014) und Bristol-Myers Squibb (913). Die großen Pharmakonzerne sichern traditionell jeden Produktnamen als eigene Marke ab, entsprechend dicht ist das Register belegt.

Welche Klassen kombiniert man typischerweise mit Klasse 5?

Am häufigsten Klasse 3 für Kosmetik und Pflegeprodukte, Klasse 10 für medizinische Geräte und Klasse 35 für Handel und Online-Vertrieb. Ein Supplement-Startup mit eigenem Shop deckt mit 5 und 35 die Basis ab und ergänzt Klasse 3, sobald Pflegeprodukte dazukommen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Registerstatistiken und Informationen zur Nizza-Klassifikation, keine Rechtsberatung. Die passende Klassenwahl hängt vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die amtliche Klassifikation.

Quellen

EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.

WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).

Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.

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