🥤 Nizza-Klasse 32: Getränke & Bier
116.659 Marken sind im EUIPO-Register für Klasse 32 erfasst, die Klasse für Bier, Mineralwasser, Säfte und alkoholfreie Getränke (Stand Juli 2026). (Stand Juli 2026).
116.659
Marken im EU-Register
66.435
Beim EUIPO eingetragen
-1 %
Wachstum 2020–2024
50 %
Wortmarken-Anteil
Klasse 32 ist die Getränkeklasse, und sie hält eine Überraschung bereit: Neben Mineralwasser, Säften, Limonaden und anderen alkoholfreien Getränken gehört auch Bier hierher, nicht in die Alkoholklasse 33. Im EUIPO-Register sind 116.659 Marken für Klasse 32 erfasst, davon 66.435 eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten). Die Nachfrage ist bemerkenswert konstant: 5.342 Neuregistrierungen im Jahr 2020, 5.268 im Jahr 2024, ein Minus von 1 Prozent, 2025 kamen 5.295 hinzu. An der Spitze der Anmelder stehen die Getränkeriesen: Coca-Cola führt mit 560 Marken, dahinter folgen Nestlé (432), Monster Energy (388), der Kaffeehersteller Cafea (291) und die UEFA (221). Bei der Markenform ist die Klasse namensgetriebener als die Lebensmittelklassen: 50 Prozent der Marken in Klasse 32 sind Wortmarken, in den Klassen 29 und 30 sind es nur 43 und 45 Prozent. Getränke werden an der Bar bestellt und weiterempfohlen, der Name trägt die Marke.
Was gehört in Klasse 32?
Klasse 32 umfasst Biere, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte sowie Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, außerdem alkoholfreies Bier. Die wichtigste Abgrenzung: Wein, Spirituosen und andere alkoholische Getränke gehören in Klasse 33, mit der einen berühmten Ausnahme Bier, das in Klasse 32 bleibt. Kaffee, Tee und Kakao als Ware liegen in Klasse 30, Milch und Milchgetränke in Klasse 29. Und wer seine Getränke selbst ausschenkt, etwa in einer Bar oder einem Taproom, braucht für diese Dienstleistung Klasse 43.
Typische Beispiele: Bier, Mineralwasser, Säfte, Limonaden
Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 32
Die aktivsten Anmelder in Klasse 32
| # | Anmelder | Marken |
|---|---|---|
| 1 | The Coca-Cola Company | 560 |
| 2 | Société Des Produits Nestlé Sa | 432 |
| 3 | Monster Energy Company | 388 |
| 4 | Cafea Gmbh | 291 |
| 5 | Union Des Associations Européennes De Football (Uefa) | 221 |
| 6 | Pepsico Inc | 220 |
| 7 | Adm Wild Europe Gmbh & Co Kg | 214 |
| 8 | Lidl Stiftung & Co Kg | 198 |
| 9 | Mars Incorporated | 194 |
| 10 | Molkerei Alois Müller Gmbh & Co Kg | 190 |
Wortmarke oder Bildmarke?
Wird oft kombiniert mit
Melde Klasse 32 im Zweifel nicht isoliert an: In der Praxis wird sie am häufigsten mit Klasse 30 (Kaffee, Tee, Kakao), Klasse 29 (Milchgetränke, Smoothie-Zutaten) und Klasse 33 (Wein, Spirituosen, Hard Seltzer) kombiniert. Plane alkoholische und alkoholfreie Linien von Anfang an zusammen, denn das Verzeichnis lässt sich später nicht erweitern. Prüfe außerdem, ob dein Name als Wortmarke schutzfähig ist, denn im Getränkeregal zählt der bestellbare Name. Und recherchiere besonders sorgfältig: Mit Coca-Cola, Nestlé und Monster Energy sitzen in Klasse 32 sehr aktive Anmelder, und gerade Monster Energy gilt als Markeninhaber, der seine Rechte konsequent verteidigt.
Typische Fehler bei Klasse 32
Der bekannteste Fehler rund um Klasse 32: Bier in Klasse 33 anmelden. Klasse 33 umfasst alkoholische Getränke ausgenommen Bier, eine Brauerei, die nur dort anmeldet, hat ihr Kernprodukt nicht geschützt. Zweiter Fehler: nur das Etikett sichern. Zwar sind 50 Prozent der Marken in Klasse 32 Wortmarken, doch gerade Craft-Gründer investieren viel in die Dosen- und Flaschengestaltung und vergessen darüber den Namen, der ein Redesign übersteht. Drittens wächst kaum ein Getränkesortiment in nur einer Klasse: Der Energy-Drink bekommt eine Kaffee-Variante (Klasse 30), die Brauerei einen Gin (Klasse 33), das Wasser eine Bar-Kooperation (Klasse 43). Wer das Verzeichnis zu eng fasst, meldet später teuer nach und verliert den älteren Zeitrang für die neuen Waren.
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Häufige Fragen
Was fällt in Nizza-Klasse 32?
Klasse 32 umfasst Biere, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte sowie Sirupe und Präparate zur Getränkezubereitung. Wein und Spirituosen gehören dagegen in Klasse 33, Kaffee und Tee als Ware in Klasse 30, Milchgetränke in Klasse 29.
Gehört Bier in Klasse 32 oder Klasse 33?
In Klasse 32. Klasse 33 umfasst alkoholische Getränke ausdrücklich ausgenommen Bier, das gemeinsam mit den alkoholfreien Getränken in Klasse 32 liegt. Auch alkoholfreies Bier gehört in Klasse 32. Eine Brauerei, die zusätzlich Gin oder Likör plant, meldet deshalb typischerweise beide Klassen an.
Wer meldet die meisten Marken in Klasse 32 an?
Laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) führt Coca-Cola mit 560 Marken, vor Nestlé (432), Monster Energy (388), Cafea (291) und der UEFA (221). Monster Energy gilt dabei als besonders wachsamer Inhaber, der häufig gegen ähnliche Anmeldungen vorgeht. Eine gründliche Recherche vor der Anmeldung ist in dieser Klasse deshalb besonders wichtig.
Welche Klassen kombiniert man typischerweise mit Klasse 32?
Am häufigsten Klasse 30 für Kaffee, Tee und Kakao, Klasse 29 für Milchgetränke und Klasse 33 für alkoholische Getränke außer Bier. Ein Getränke-Start-up mit Limonade, Eiskaffee-Variante und geplanter Spirituosen-Linie deckt mit 32, 30 und 33 die typischen Lücken ab.
Quellen
EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.
WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).
Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.
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