💻 Nizza-Klasse 9: Software, Apps & Elektronik

Mit 803.027 Marken ist Klasse 9 die größte Klasse im EU-Register, 442.744 davon sind aktuell eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten).

803.027

Marken im EU-Register

442.744

Beim EUIPO eingetragen

+14 %

Wachstum 2020–2024

60 %

Wortmarken-Anteil

Datenbasis: EU-Markenregister des EUIPO (Unionsmarken und internationale Registrierungen mit EU-Schutzwirkung), Stand Juli 2026.

Wenn du eine App, Software zum Download oder ein Elektronikprodukt auf den Markt bringst, führt an Klasse 9 kaum ein Weg vorbei. Sie ist die mit Abstand größte Klasse im EU-Markenregister: 803.027 Marken wurden hier insgesamt angemeldet, 442.744 davon sind aktuell eingetragen. Das heißt für dich konkret: In keiner anderen Klasse ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dein Wunschname schon vergeben oder einer bestehenden Marke zu ähnlich ist. Die Klasse wächst weiter. 2020 kamen 38.707 Neuregistrierungen dazu, 2024 waren es 43.944, ein Plus von 14 Prozent. Auch 2025 blieb das Niveau mit 43.557 Neuregistrierungen hoch. Zu den aktivsten Anmeldern gehören LG Electronics (2.633 Marken), Samsung (1.725), Huawei (1.630), die Deutsche Telekom (1.490) und NOVOMATIC (1.385). Du konkurrierst hier also nicht nur mit anderen Gründern, sondern auch mit Konzernen, die ihre Portfolios systematisch ausbauen. Eine gründliche Recherche vor der Anmeldung ist in Klasse 9 deshalb besonders wichtig.

Was gehört in Klasse 9?

Klasse 9 umfasst Elektronik und herunterladbare Software: also Computer, Hardware, wissenschaftliche und fotografische Geräte sowie Software und Apps, die Nutzer auf ihr Gerät laden. Die Abgrenzung ist wichtig: Es geht um die Ware, nicht um die Dienstleistung dahinter. Typische Beispiele: eine Mobile App im App Store, herunterladbare Desktop-Software, Computer und Zubehör, Wearables und andere Gadgets, Messgeräte, Kameras, Kopfhörer, aber auch herunterladbare digitale Inhalte wie E-Books oder Audiodateien. Bietest du deine Software dagegen als Cloud-Dienst an, den niemand herunterlädt, gehört das als Dienstleistung in Klasse 42. Viele SaaS-Anbieter melden sicherheitshalber beides an, weil eine App fürs Handy fast immer dazugehört.

Typische Beispiele: Herunterladbare Software/Apps, Computer, Hardware, Elektronik

Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 9

Die aktivsten Anmelder in Klasse 9

#AnmelderMarken
1Lg Electronics Inc2.633
2Samsung Electronics Co Ltd1.725
3Huawei Technologies Co Ltd1.630
4Deutsche Telekom Ag1.490
5Novomatic Ag1.385
6Microsoft Corporation1.258
7Apple Inc1.168
8Adp Merkur Gmbh1.080
9International Business Machines Corporation891
10Nintendo Co Ltd888
Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt. Datenquelle: EUIPO-Registerdaten, Stand Juli 2026.

Wortmarke oder Bildmarke?

Wird oft kombiniert mit

Beschreibe deine Waren so konkret wie möglich, etwa „herunterladbare Software für die Buchhaltung“ statt nur „Software“. Das senkt das Kollisionsrisiko und macht deine Marke verteidigbarer. Prüfe außerdem, ob du Klasse 9 sinnvoll kombinierst: Die häufigsten Kombi-Klassen sind 42 (SaaS, Softwareentwicklung, IT-Dienste), 35 (Werbung, Handel, Online-Shop) und 41 (Bildung, Kurse, Unterhaltung). Ein typisches Software-Startup fährt mit 9 + 42 gut, oft ergänzt um 35, wenn eine Plattform oder ein Shop dazukommt. Und weil Klasse 9 die größte Klasse im EU-Register ist: Recherchiere vor der Anmeldung nicht nur identische Namen, sondern auch ähnliche Schreibweisen und klanglich verwandte Zeichen.

Typische Fehler bei Klasse 9

Der häufigste Fehler: SaaS-Gründer melden nur Klasse 9 an, obwohl ihr eigentliches Angebot ein Cloud-Dienst ist, der in Klasse 42 gehört. Umgekehrt vergessen App-Anbieter Klasse 9, weil sie ihr Produkt als „Service“ denken, dabei ist die herunterladbare App eine Ware. Zweiter Klassiker: den Warenbegriff zu weit fassen. Wer pauschal „Software“ beansprucht, ohne den Zweck einzugrenzen, kollidiert in der größten Klasse des Registers schnell mit älteren Marken, die es gar nicht müssten. Und drittens wird die Recherche unterschätzt: 60 Prozent der Marken in Klasse 9 sind Wortmarken, Namenskonflikte entstehen hier also vor allem über den Klang und die Schreibweise deines Namens, nicht über das Logo.

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Häufige Fragen

Brauche ich für meine App Klasse 9 oder Klasse 42?

Kommt auf das Produkt an. Eine herunterladbare App ist eine Ware und gehört in Klasse 9. Ein Cloud-Dienst, den Nutzer im Browser verwenden, ist eine Dienstleistung in Klasse 42. Viele Anbieter haben beides und melden deshalb beide Klassen an. 42 ist auch die häufigste Kombi-Klasse zu Klasse 9.

Wie voll ist Klasse 9 wirklich?

Klasse 9 ist die größte Klasse im EU-Register: 803.027 Marken insgesamt, davon 442.744 aktuell eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO). Und sie wächst: Die Neuregistrierungen stiegen von 38.707 im Jahr 2020 auf 43.944 im Jahr 2024, ein Plus von 14 Prozent. 2025 kamen weitere 43.557 dazu.

Wer meldet in Klasse 9 am meisten an?

Die Top-Anmelder sind große Elektronik- und Telekommunikationskonzerne: LG Electronics führt mit 2.633 Marken, gefolgt von Samsung (1.725), Huawei (1.630), der Deutschen Telekom (1.490) und NOVOMATIC (1.385). Für dich heißt das: Bei Namen mit Tech-Bezug lohnt eine besonders sorgfältige Ähnlichkeitsrecherche.

Reicht eine Wortmarke in Klasse 9 oder brauche ich ein Logo?

In Klasse 9 dominieren Wortmarken mit 60 Prozent. Das passt zum Markt: Bei Software und Apps zählt vor allem der Name, unter dem Nutzer dein Produkt suchen und installieren. Eine Wortmarke schützt diesen Namen in jeder Gestaltung. Ein Logo kannst du später zusätzlich als Bildmarke anmelden, wenn es für deine Marke wichtig wird.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Registerstatistiken und Informationen zur Nizza-Klassifikation, keine Rechtsberatung. Die passende Klassenwahl hängt vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die amtliche Klassifikation.

Quellen

EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.

WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).

Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.

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