📡 Nizza-Klasse 38: Telekommunikation
203.906 Marken sind im EUIPO-Register für Klasse 38 erfasst, die Klasse für die Übertragung von Daten, Sprache und Inhalten (Stand Juli 2026). (Stand Juli 2026).
203.906
Marken im EU-Register
98.641
Beim EUIPO eingetragen
-6 %
Wachstum 2020–2024
55 %
Wortmarken-Anteil
Klasse 38 ist die Klasse der Übertragung: Sie umfasst Telekommunikationsdienste, also Telefonie, Internetzugang, Rundfunk und die Übermittlung von Nachrichten und Daten. Im EUIPO-Register sind 203.906 Marken für Klasse 38 erfasst, davon 98.641 eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten). Bemerkenswert: Die Klasse schrumpft. Die Neuregistrierungen sanken von 8.146 im Jahr 2020 auf 7.652 im Jahr 2024, ein Minus von 6 Prozent, 2025 kamen noch 7.166 hinzu. Ein Grund dürfte sein, dass viele digitale Angebote heute eher in Klasse 9 oder 42 landen, denn Klasse 38 schützt die reine Übertragung, nicht die App oder Plattform dahinter. Bei den Top-Anmeldern dominiert ein Name: Die Deutsche Telekom führt mit 1.492 Marken mit großem Abstand, dahinter folgen die italienische Bank Intesa Sanpaolo (478), Amazon (349), Apple (318) und die UEFA (276). 55 Prozent der Marken in Klasse 38 sind Wortmarken, in der Telekommunikation zählt der Name offenbar mehr als das Logo.
Was gehört in Klasse 38?
Klasse 38 deckt die Übertragung von Signalen, Daten und Inhalten ab, nicht deren Erstellung. Typische Beispiele: Telefonie- und Mobilfunkdienste, die Bereitstellung von Internetzugängen, der Zugriff auf Netzwerke und Datenbanken, die technische Übertragung von Streams, E-Mails und Nachrichten sowie Rundfunk- und Fernsehausstrahlung. Wichtig zur Abgrenzung: Software und Apps als Produkt gehören in Klasse 9, die Entwicklung von Software, Hosting und SaaS in Klasse 42, und die Produktion von Inhalten wie Podcasts oder Sendungen in Klasse 41. Klasse 38 greift nur, wenn du selbst Übertragungsdienste erbringst oder Nutzern Kommunikationskanäle bereitstellst.
Typische Beispiele: Telekommunikation, Bereitstellung von Foren/Chat, Streaming-Übertragung
Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 38
Die aktivsten Anmelder in Klasse 38
| # | Anmelder | Marken |
|---|---|---|
| 1 | Deutsche Telekom Ag | 1.492 |
| 2 | Intesa Sanpaolo Spa | 478 |
| 3 | Amazon Technologies Inc | 349 |
| 4 | Apple Inc | 318 |
| 5 | Union Des Associations Européennes De Football (Uefa) | 276 |
| 6 | Mastercard International Incorporated | 264 |
| 7 | International Business Machines Corporation | 263 |
| 8 | Telefonica Sa | 252 |
| 9 | O2 Worldwide Limited | 249 |
| 10 | Sky Deutschland Fernsehen Gmbh & Co Kg | 247 |
Wortmarke oder Bildmarke?
Wird oft kombiniert mit
Melde Klasse 38 im Zweifel nicht isoliert an: In der Praxis wird sie am häufigsten mit Klasse 9 (Software, Apps, Geräte), Klasse 42 (Entwicklung, Hosting, SaaS) und Klasse 35 (Werbung, Handel, Plattformgeschäft) kombiniert. Prüfe ehrlich, ob du Übertragungsdienste erbringst oder nur digitale Produkte anbietest, das entscheidet über die richtige Klassenwahl. Da 55 Prozent der Marken in Klasse 38 Wortmarken sind, solltest du deinen Namen bevorzugt als Wortmarke sichern, sie schützt ihn in jeder Gestaltung. Und recherchiere vorab im Register, gerade wegen der vielen Bestandsmarken von Telekom, Amazon und Apple in dieser Klasse.
Typische Fehler bei Klasse 38
Der häufigste Fehler: Klasse 38 reflexhaft anmelden, weil das eigene Produkt digital ist. Eine App, ein Onlineshop oder ein SaaS-Tool nutzt das Internet nur, die Übertragung erbringt der Netzbetreiber, richtig sind dann meist Klasse 9 und 42. Der umgekehrte Fehler ist genauso verbreitet: Wer eine Streaming-Plattform, einen Messenger oder ein Portal betreibt, über das Nutzer kommunizieren, erbringt sehr wohl Dienste der Klasse 38 und lässt sie trotzdem oft weg. Dritter Punkt: die Kollisionsgefahr unterschätzen. Mit der Deutschen Telekom sitzt in Klasse 38 ein Anmelder mit 1.492 Marken, der seine Zeichen konsequent verteidigt, eine gründliche Recherche vor der Anmeldung ist hier Pflicht.
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Häufige Fragen
Was fällt in Nizza-Klasse 38?
Klasse 38 umfasst Telekommunikationsdienste, also die Übertragung von Daten, Sprache und Inhalten: Telefonie, Mobilfunk, Internetzugang, Zugriff auf Netzwerke und Datenbanken, technisches Streaming sowie Rundfunk. Geschützt wird die Übertragung selbst. Software gehört dagegen in Klasse 9, Entwicklung und Hosting in Klasse 42, Inhalte-Produktion in Klasse 41.
Warum schrumpft Klasse 38?
Laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) sanken die Neuregistrierungen in Klasse 38 von 8.146 im Jahr 2020 auf 7.652 im Jahr 2024, ein Minus von 6 Prozent, 2025 kamen 7.166 hinzu. Ein plausibler Grund: Viele digitale Geschäftsmodelle sind keine Übertragungsdienste, sondern Software oder Plattformen, und werden deshalb eher in den Klassen 9 und 42 angemeldet.
Braucht meine App Klasse 38?
Meist nicht. Eine App ist als Software ein Fall für Klasse 9, ihre Entwicklung und der Betrieb als SaaS für Klasse 42. Klasse 38 brauchst du erst, wenn du selbst Kommunikationskanäle bereitstellst, etwa mit einem Messenger, einer Streaming-Plattform oder einem Portal, über das Nutzer Nachrichten austauschen.
Welche Klassen kombiniert man typischerweise mit Klasse 38?
Am häufigsten Klasse 9 für Software, Apps und Geräte, Klasse 42 für Entwicklung, Hosting und SaaS sowie Klasse 35 für Werbung und Plattformgeschäft. Ein Anbieter, der einen Messenger betreibt und die zugehörige App vertreibt, deckt mit 38, 9 und 42 die typischen Lücken ab.
Quellen
EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.
WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).
Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.
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