📄 Nizza-Klasse 16: Papier, Druckerzeugnisse & Schreibwaren

283.413 Marken sind im EUIPO-Register für Klasse 16 erfasst, die Klasse für Papier, Pappe, Druckerzeugnisse und Schreibwaren (Stand Juli 2026). (Stand Juli 2026).

283.413

Marken im EU-Register

148.860

Beim EUIPO eingetragen

+2 %

Wachstum 2020–2024

53 %

Wortmarken-Anteil

Datenbasis: EU-Markenregister des EUIPO (Unionsmarken und internationale Registrierungen mit EU-Schutzwirkung), Stand Juli 2026.

Klasse 16 ist die Papierklasse: Sie umfasst Papier und Pappe, Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitschriften, Schreibwaren und Büroartikel. Im EUIPO-Register sind 283.413 Marken für Klasse 16 erfasst, davon 148.860 eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten), damit ist sie eine der großen Nizza-Klassen. Und sie hält sich trotz Digitalisierung erstaunlich stabil: Die Neuregistrierungen stiegen von 10.344 im Jahr 2020 auf 10.548 im Jahr 2024, ein Plus von 2 Prozent, 2025 kamen 10.438 hinzu. Die Top-Anmelder verraten, warum: Ganz vorn steht mit der Deutschen Telekom (1.130 Marken) ein Telekommunikationskonzern, gefolgt von World Wrestling Entertainment (776), Konami (504), IBM (423) und Procter & Gamble (418). Kein einziger klassischer Papierhersteller darunter. Klasse 16 ist die typische Beifang-Klasse: Konzerne sichern hier Broschüren, Handbücher, Sammelkarten und Werbematerialien ab, die ihre eigentlichen Produkte begleiten. 53 Prozent der Marken in der Klasse sind Wortmarken.

Was gehört in Klasse 16?

Klasse 16 umfasst Papier und Pappe, Druckerzeugnisse und Schreibwaren. Typische Beispiele: Bücher, Zeitschriften und Magazine, Poster und Kalender, Stifte und Büroartikel, Notizbücher, Lehr- und Unterrichtsmaterial, Verpackungen aus Papier oder Pappe sowie Sammelkarten. Wichtig zur Abgrenzung: Geschützt wird das gedruckte oder papierbasierte Produkt. E-Books, Apps und andere digitale Inhalte gehören in Klasse 9, Verlags- und Publishing-Dienstleistungen sowie Online-Kurse in Klasse 41.

Typische Beispiele: Papier, Bücher, Druckerzeugnisse, Büroartikel

Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 16

Die aktivsten Anmelder in Klasse 16

#AnmelderMarken
1Deutsche Telekom Ag1.130
2World Wrestling Entertainment Llc776
3Konami Digital Entertainment Co Ltd504
4International Business Machines Corporation423
5The Procter & Gamble Company418
6Intesa Sanpaolo Spa411
7Disney Enterprises Inc380
8Kabushiki Kaisha Square Enix (Also Trading As Square Enix Co Ltd)317
9Warner Bros Entertainment Inc309
10El Corte Ingles Sa281
Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt. Datenquelle: EUIPO-Registerdaten, Stand Juli 2026.

Wortmarke oder Bildmarke?

Wird oft kombiniert mit

Denke bei Klasse 16 von Anfang an über das Papier hinaus: In der Praxis wird sie am häufigsten mit Klasse 9 (digitale Inhalte, E-Books, Software), Klasse 41 (Verlagswesen, Kurse, Unterhaltung) und Klasse 35 (Werbung, Einzelhandel) kombiniert. Prüfe deinen Namen auf Schutzfähigkeit als Wortmarke, in Klasse 16 sind 53 Prozent der Marken Wortmarken. Und recherchiere vor der Anmeldung gründlich: Mit der Deutschen Telekom, WWE, Konami, IBM und Procter & Gamble sitzen hier breit aufgestellte Großanmelder, deren Portfolios weit über Papier hinausreichen und die entsprechend viele Namen bereits belegt haben.

Typische Fehler bei Klasse 16

Der häufigste Fehler rund um Klasse 16: Print schützen und Digital vergessen. Wer ein Magazin, einen Ratgeber oder Lehrmaterial anmeldet, denkt oft nur an die gedruckte Ausgabe, doch das E-Book und die App liegen in Klasse 9, ohne die eine große Lücke bleibt. Zweiter Fehler: die Dienstleistung übersehen. Verlage, Kursanbieter und Magazin-Gründer brauchen für das Publizieren und für Schulungen zusätzlich Klasse 41, denn Klasse 16 deckt nur die Ware ab. Und drittens der Verpackungs-Irrtum: Eine Anmeldung für Verpackungen aus Papier schützt nicht automatisch das Produkt darin, das seine eigene Warenklasse braucht. Dass laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) die Deutsche Telekom mit 1.130 Marken die Klasse anführt, zeigt, wie konsequent Konzerne solche Begleitmaterialien mit absichern.

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Häufige Fragen

Was fällt in Nizza-Klasse 16?

Klasse 16 umfasst Papier und Pappe, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften und Poster, Schreibwaren, Büroartikel, Lehrmaterial, Papierverpackungen und Sammelkarten. Geschützt wird das papierbasierte Produkt. E-Books und digitale Inhalte gehören in Klasse 9, Verlagsdienstleistungen in Klasse 41.

Warum ist die Deutsche Telekom Top-Anmelder in der Papierklasse?

Laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) führt die Deutsche Telekom mit 1.130 Marken die Klasse 16 an, vor World Wrestling Entertainment (776), Konami (504), IBM (423) und Procter & Gamble (418). Klasse 16 ist eine typische Beifang-Klasse: Konzerne sichern hier Broschüren, Handbücher, Werbematerialien und Sammelkarten ab, die ihr Kerngeschäft begleiten.

Brauche ich Klasse 16 für mein E-Book oder Online-Magazin?

Für rein digitale Inhalte nicht, die gehören in Klasse 9, das Publizieren selbst in Klasse 41. Klasse 16 brauchst du, sobald es eine gedruckte Ausgabe, Merchandise aus Papier oder Arbeitshefte gibt. Viele Verlage und Kursanbieter melden deshalb 16, 9 und 41 zusammen an.

Welche Klassen kombiniert man typischerweise mit Klasse 16?

Am häufigsten Klasse 9 für digitale Inhalte und Software, Klasse 41 für Verlagswesen, Kurse und Unterhaltung sowie Klasse 35 für Werbung und Einzelhandel. Ein Magazin mit Print-Ausgabe, App und Online-Shop deckt mit dieser Kombination die typischen Lücken ab.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Registerstatistiken und Informationen zur Nizza-Klassifikation, keine Rechtsberatung. Die passende Klassenwahl hängt vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die amtliche Klassifikation.

Quellen

EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.

WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).

Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.

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