🎸 Nizza-Klasse 15: Musikinstrumente

10.737 Marken sind im EUIPO-Register für Klasse 15 erfasst, die Nischenklasse für Musikinstrumente und ihr Zubehör (Stand Juli 2026). (Stand Juli 2026).

10.737

Marken im EU-Register

6.434

Beim EUIPO eingetragen

+3 %

Wachstum 2020–2024

55 %

Wortmarken-Anteil

Datenbasis: EU-Markenregister des EUIPO (Unionsmarken und internationale Registrierungen mit EU-Schutzwirkung), Stand Juli 2026.

Klasse 15 ist eine der kleinsten Nizza-Klassen: Sie umfasst Musikinstrumente und ihr Zubehör, von der Gitarre über das Klavier bis zum Notenständer. Im EUIPO-Register sind 10.737 Marken für Klasse 15 erfasst, davon 6.434 eingetragen (Stand Juli 2026, EUIPO-Registerdaten). Die Klasse ist stabil, aber klein: Die Neuregistrierungen lagen 2020 bei 531 und 2024 bei 546, ein Plus von 3 Prozent, 2025 kamen 526 hinzu. Dominiert wird die Klasse von den großen Traditionsherstellern: Yamaha führt mit 185 Marken, gefolgt von Gibson (141) und Roland (96). Dahinter wird es kurios, denn mit der FIFA (48) taucht ein Fußballverband unter den Top-Anmeldern auf, vor dem Audio-Spezialisten Focusrite (47). Mit 55 Prozent Wortmarken ist die Klasse zudem vergleichsweise namensorientiert. Für Gründer heißt das: Das Register ist überschaubar, aber die wenigen Platzhirsche verteidigen ihre Marken konsequent.

Was gehört in Klasse 15?

Klasse 15 umfasst Musikinstrumente und ihr Zubehör: Saiteninstrumente, Tasteninstrumente, Blas- und Schlaginstrumente, dazu Saiten, Plektren, Mundstücke, Notenständer und Instrumentenkoffer. Wichtig zur Abgrenzung: Sobald Elektronik im Spiel ist, wird es schnell Klasse 9. Audio-Interfaces, Verstärker, Effektgeräte, Recording-Software und Kopfhörer gehören dorthin. Gedruckte Noten und Lehrbücher fallen in Klasse 16, Spielzeuginstrumente in Klasse 28.

Typische Beispiele: Musikinstrumente und Zubehör

Neue EUIPO-Registrierungen pro Jahr in Klasse 15

Die aktivsten Anmelder in Klasse 15

#AnmelderMarken
1Yamaha Corporation185
2Gibson Inc141
3Roland Corporation96
4Fédération Internationale De Football Association (Fifa)48
5Focusrite Audio Engineering Limited47
6Drum Workshop Inc43
7Gewa Music Gmbh40
8Hoshino Gakki Co Ltd40
9Comité International Olympique (Association)39
10Thomann Gmbh38
Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt. Datenquelle: EUIPO-Registerdaten, Stand Juli 2026.

Wortmarke oder Bildmarke?

Wird oft kombiniert mit

Kläre vor der Anmeldung, wo dein Produkt wirklich hingehört: Das akustische Instrument in Klasse 15, die Elektronik in Klasse 9. In der Praxis wird Klasse 15 am häufigsten mit Klasse 9 (Audio-Elektronik und Software), Klasse 16 (Noten und Lehrmaterial) und Klasse 28 (Spielzeuginstrumente) kombiniert. Mit 55 Prozent Wortmarken lohnt sich der Blick auf den Namensschutz, denn eine Wortmarke schützt dich unabhängig vom Logo. Und recherchiere gezielt gegen die großen Hersteller, in einer so kleinen Klasse fallen Ähnlichkeiten schnell auf.

Typische Fehler bei Klasse 15

Der klassische Fehler in dieser Nische: Musik-Equipment reflexartig in Klasse 15 anmelden, obwohl es dort gar nicht hingehört. Wer Effektpedale, Audio-Interfaces oder Software baut, braucht Klasse 9, nicht Klasse 15, und genau diese Grenze übersehen viele kleine Hersteller. Zweiter Fehler: das Umfeld vergessen. Noten, Lehrmaterial und Zubehör aus Papier liegen in Klasse 16, Spielzeug- und Einsteigerinstrumente für Kinder in Klasse 28. Und drittens unterschätzen Gründer die Platzhirsche: Yamaha, Gibson und Roland melden laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) mit Abstand am meisten an und achten sehr genau auf Namen, die ihren Marken zu nahe kommen.

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Häufige Fragen

Was fällt in Nizza-Klasse 15?

Klasse 15 umfasst Musikinstrumente und ihr Zubehör: Saiten-, Tasten-, Blas- und Schlaginstrumente, dazu Saiten, Plektren, Notenständer und Koffer. Elektronik wie Audio-Interfaces, Effektgeräte und Recording-Software gehört dagegen in Klasse 9, gedruckte Noten in Klasse 16.

Wer meldet die meisten Marken in Klasse 15 an?

Laut EUIPO-Registerdaten (Stand Juli 2026) führt Yamaha mit 185 Marken, vor Gibson (141) und Roland (96). Dahinter folgen die FIFA (48), die sich als Event-Veranstalter breit über viele Klassen absichert, und der Audio-Hersteller Focusrite (47).

Gehört mein Gitarrenpedal oder Audio-Interface in Klasse 15?

Nein, in der Regel nicht. Klasse 15 deckt Instrumente und mechanisches Zubehör ab. Effektpedale, Audio-Interfaces, Verstärker und Software sind Elektronik und gehören in Klasse 9. Wer beides anbietet, etwa Gitarren und Pedale, meldet sinnvollerweise beide Klassen an.

Welche Klassen kombiniert man typischerweise mit Klasse 15?

Am häufigsten Klasse 9 für Audio-Elektronik und Software, Klasse 16 für Noten und Lehrmaterial sowie Klasse 28 für Spielzeuginstrumente. Ein Hersteller, der neben Instrumenten auch Lernhefte und Kinder-Instrumente verkauft, deckt mit 15, 16 und 28 die typischen Lücken ab.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Registerstatistiken und Informationen zur Nizza-Klassifikation, keine Rechtsberatung. Die passende Klassenwahl hängt vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die amtliche Klassifikation.

Quellen

EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Registerdaten zu Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit EU-Schutzwirkung, Stand Juli 2026.

WIPO – Nizza-Klassifikation: Klassendefinitionen und Oberbegriffe (11. Ausgabe).

Methodik: eigene Auswertung von markencheck.ai; Zählung je eintragender Gesellschaft, Namensvarianten zusammengeführt.

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