Marke beim DPMA anmelden: Ablauf, Portale und Kosten
DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder DPMAregister — was ist was, und was kostet die Anmeldung wirklich?
Gründer & Entwickler von markencheck.ai
Veröffentlicht 2. September 2026
DPMAregister ist kein Anmeldeportal, sondern die kostenlose Registersuche des Deutschen Patent- und Markenamts — wer dort tatsächlich eine Marke anmelden will, braucht DPMAdirektWeb oder DPMAdirektPro. DPMAdirektWeb ist die browserbasierte, signaturfreie Variante direkt beim DPMA: kein Software-Download, keine Signaturkarte nötig, du meldest in wenigen geführten Schritten an. DPMAdirektPro ist die Download-Software für Vielanmelder und Vertreter, braucht dafür eine qualifizierte Signaturkarte. Die elektronische Anmeldung kostet 290 Euro für bis zu drei Klassen, die Papieranmeldung 300 Euro. Dieser Guide zeigt dir die drei Portale im Vergleich, den tatsächlichen Ablauf über DPMAdirektWeb und alle amtlichen Gebühren auf einen Blick.
DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro, DPMAregister — was ist der Unterschied?
Alle drei Namen klingen ähnlich, machen aber komplett unterschiedliche Dinge. Die Verwechslung ist einer der häufigsten Stolpersteine bei der ersten Markenanmeldung:
| DPMAdirektWeb | DPMAdirektPro | DPMAregister | |
|---|---|---|---|
| Zweck | Anmeldung | Anmeldung | Recherche (keine Anmeldung möglich) |
| Zugang | Browser, kein Download | Download-Software | Browser |
| Signatur nötig | Nein | Ja, qualifizierte Signaturkarte | Entfällt |
| Zielgruppe | Einzelanmelder, Gründer | Vielanmelder, Vertreter, Kanzleien | Jeder, der das Register durchsuchen will |
| Kosten | Kostenlos, nur Amtsgebühren fallen an | Kostenlos, nur Amtsgebühren fallen an | Kostenlos |
So läuft die Anmeldung über DPMAdirektWeb ab
Die Anmeldung ist in acht geführten Schritten aufgebaut, mit einer Fortschrittsanzeige, die dir zeigt, welche Abschnitte du schon erledigt hast: 1. Anmeldung starten — direkt im Browser, ohne vorherigen Software-Download. 2. Persönliche Angaben eintragen (Anmelder, Kontaktdaten). 3. Markenform wählen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke oder andere Markenform). 4. Markendarstellung hochladen bzw. eingeben. 5. Waren- und Dienstleistungsklassen festlegen (Nizza-Klassifikation). 6. Zusammenfassung prüfen — alle Angaben werden noch einmal übersichtlich angezeigt. 7. Gebühr zahlen. 8. Verbindlich versenden — erst mit diesem Schritt ist die Anmeldung amtlich eingereicht. Zur regulären Bearbeitungsdauer nennt das DPMA selbst keine feste Zahl, nur den Hinweis auf zuletzt längere Verfahrensdauern. Eine verbindliche Zeitangabe gibt es nur für die beschleunigte Prüfung, siehe unten.
Was kostet die Markenanmeldung beim DPMA?
Die Amtsgebühren sind gesetzlich im Gebührenverzeichnis zum Patentkostengesetz (PatKostG) festgelegt:
| Position | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Elektronische Anmeldung (bis 3 Klassen) | 290 Euro | PatKostG Anlage, Nr. 331 000 |
| Papieranmeldung (bis 3 Klassen) | 300 Euro | PatKostG Anlage, Nr. 331 100 |
| Jede weitere Klasse ab der 4. | 100 Euro | PatKostG Anlage, Nr. 331 300 |
| Beschleunigte Prüfung (§ 38 MarkenG) | 200 Euro | PatKostG Anlage, Nr. 331 500 |
Was prüft das DPMA — und was nicht?
Das DPMA prüft jede Anmeldung von Amts wegen auf absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG — etwa ob der Marke die nötige Unterscheidungskraft fehlt oder ob sie rein beschreibend ist. Was das Amt ausdrücklich nicht prüft, sind mögliche entgegenstehende ältere Rechte Dritter. Das DPMA formuliert das selbst unmissverständlich: Das sollte der Anmelder vorab selbst machen. Genau das ist der Grund, warum eine Recherche vor der Anmeldung sinnvoll ist, nicht weil das DPMA es verlangt, sondern weil ohne eigene Vorabprüfung ein späterer Widerspruch drohen kann, wenn eine ältere, ähnliche Marke existiert. Mehr zu diesem Risiko und wie ein Widerspruchsverfahren abläuft, zeigt der Beitrag zum Markenwiderspruch.
Was diese Anleitung nicht ersetzt
Dieser Guide erklärt, wie der amtliche Anmeldeprozess beim DPMA funktioniert, er übernimmt die Anmeldung nicht für dich und ist keine Rechtsberatung. Die eigentliche Anmeldung reichst du selbst über DPMAdirektWeb ein, oder du beauftragst dafür eine berechtigte Person bzw. einen Vertreter. Bei komplexeren Fällen, etwa bei der Wahl der Markenform, strittiger Unterscheidungskraft oder speziellen Klassenfragen, gehört ein spezialisierter Markenanwalt an den Tisch. Bevor du überhaupt bei der Anmeldung ankommst, lohnt sich der Blick auf die Vorstufe: Marke recherchieren, bevor du beim DPMA einreichst, senkt das Risiko eines späteren Widerspruchs erheblich. Wie sich die Anmeldegebühren in dein Gesamtbudget einordnen, zeigt der Überblick zu den Kosten der Markenrecherche. Für die aktuellen EU-weiten Gebühren beim EUIPO siehe Markengebühren 2026.
Häufige Fragen
Ist DPMAregister dasselbe wie DPMAdirektWeb?
Nein. DPMAregister ist die kostenlose Suche im amtlichen Markenregister, damit kannst du keine Marke anmelden. Für die Anmeldung selbst brauchst du DPMAdirektWeb oder DPMAdirektPro. Diese Verwechslung ist einer der häufigsten Fehler bei der ersten Suche nach dem richtigen Portal.
Was kostet die Markenanmeldung beim DPMA?
Die elektronische Anmeldung über DPMAdirektWeb oder DPMAdirektPro kostet 290 Euro für bis zu drei Nizza-Klassen, die Papieranmeldung 300 Euro. Jede weitere Klasse ab der vierten kostet 100 Euro zusätzlich (PatKostG, Gebührenverzeichnis Nr. 331 000/331 100/331 300).
Brauche ich eine Signaturkarte für die Anmeldung?
Nur für DPMAdirektPro. DPMAdirektWeb funktioniert komplett im Browser, ganz ohne Signaturkarte oder Software-Download — die einfachere Variante für die meisten Einzelanmelder und Gründer.
Wie lange dauert die Markenanmeldung beim DPMA?
Für die reguläre Prüfung nennt das DPMA keine feste Bearbeitungsdauer, nur den Hinweis auf zuletzt längere Verfahrenszeiten. Wer eine garantierte Frist braucht, kann gegen eine Gebühr von 200 Euro die beschleunigte Prüfung nach § 38 MarkenG beantragen — dafür garantiert das Amt eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten.
Prüft das DPMA, ob meine Marke mit einer älteren kollidiert?
Nein. Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft, nach eigener Aussage aber ausdrücklich nicht auf entgegenstehende ältere Rechte Dritter. Das sollte laut DPMA der Anmelder vorab selbst prüfen, sonst droht später ein Widerspruch.
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Vor der Anmeldung: erst recherchieren.
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