Markenanmeldung 2026: DPMA- & EUIPO-Gebühren, was wirklich gilt
Mythos geklärt: Die Amtsgebühren für die Markenanmeldung ändern sich 2026 nicht. Echte DPMA- und EUIPO-Kosten ab 290 Euro plus 75-Prozent-Zuschuss über den KMU-Fonds.
Gründer & Entwickler von markencheck.ai
26. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert 3. August 2026

Wer „Markengebühren 2026" googelt, vermutet oft eine Reform mit neuen Preisen. Hier die ehrliche Antwort zuerst: Die Amtsgebühren für Marken ändern sich 2026 nicht. Beim DPMA (2026) kostet die elektronische Anmeldung weiterhin 290 Euro, beim EUIPO (2026) startet die Unionsmarke bei 850 Euro. Was 2026 wirklich reformiert wird, betrifft Designs und Geschmacksmuster, nicht Marken. Dieser Irrtum führt zu falschen Budgetannahmen und unnötiger Verunsicherung. In diesem Guide trenne ich Mythos von Fakten, zeige dir die echten Kosten von DPMA und EUIPO und erkläre, wie du über den KMU-Fonds bis zu 75 Prozent der Anmeldegebühr zurückbekommst. (Kein Rechtsrat, sondern Praxiswissen.)
Key Takeaways
- Die Marken-Amtsgebühren bleiben 2026 unverändert, eine Gebührenreform für Marken gibt es nicht.
- Die DPMA-Anmeldung kostet 290 Euro elektronisch für bis zu drei Klassen (DPMA, 2026).
- Die EUIPO-Grundgebühr liegt bei 850 Euro für eine Klasse per E-Filing (EUIPO, 2026).
- Die 2026-Reform betrifft nur Designs (VO (EU) 2024/2822), nicht Marken.
- Der EU-KMU-Fonds erstattet 75 Prozent der Anmeldegebühr, bis maximal 700 Euro.
Bevor du dein Budget planst, lohnt der Blick auf die Gesamtkosten: In unserem Überblick zu den Kosten der Markenrecherche findest du die Posten neben den reinen Amtsgebühren.
Ändern sich die Markengebühren 2026 wirklich?
Nein, die Markengebühren ändern sich 2026 nicht. Sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO bleiben die Amtsgebühren für die Anmeldung, den Widerspruch und die Verlängerung unverändert (DPMA/EUIPO, 2026). Es gibt keine beschlossene Marken-Gebührenreform für dieses Jahr. Der Eindruck einer Reform stammt aus einer Verwechslung mit dem Designrecht.
Das Suchvolumen rund um „Markengebühren 2026" erzeugt den Eindruck, da müsse sich etwas tun. Tatsächlich liegt der Grund woanders. 2026 tritt eine große Reform in Kraft, aber sie betrifft Designs, also Geschmacksmuster. Die Verordnung (EU) 2024/2822 wird in zwei Stufen umgesetzt, Stufe zwei greift ab 1. Juli 2026 (EUIPO, 2026). Marken sind davon nicht betroffen.
Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Wer Design- und Markenschutz vermischt, plant mit falschen Zahlen. Designgebühren und Markengebühren folgen getrennten Tabellen, und nur die eine wird gerade angefasst.
Es gibt 2026 kein Update der Marken-Amtsgebühren. Was reformiert wird, sind Geschmacksmuster nach der Verordnung (EU) 2024/2822, deren zweite Stufe ab 1. Juli 2026 gilt. Diese Änderung lässt sich nicht auf Markenanmeldungen übertragen, die Marken-Gebühren bleiben gleich.
Für deine Planung heißt das: Du kannst dich auf die bekannten Beträge verlassen. Wer noch dieses Jahr anmeldet, rechnet mit denselben Gebühren wie zuvor.
Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA 2026?
Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA kostet 290 Euro elektronisch oder 300 Euro auf Papier, jeweils für bis zu drei Nizza-Klassen (DPMA, 2026). Nizza-Klassen sind die Kategorien für Waren und Dienstleistungen, in denen deine Marke Schutz genießt. Jede weitere Klasse über die dritte hinaus kostet 100 Euro zusätzlich.
Die Verlängerung nach zehn Jahren ist deutlich teurer als die Erstanmeldung. Sie liegt beim DPMA (2026) bei 750 Euro für bis zu drei Klassen, plus 260 Euro je weiterer Klasse. Diese Beträge bleiben 2026 gleich. Viele Gründer übersehen die Verlängerung in der Erstkalkulation und unterschätzen so die Lebenszeitkosten ihrer Marke.
DPMA-Gebühren im Überblick
- Anmeldung elektronisch: 290 Euro für bis zu drei Klassen
- Anmeldung auf Papier: 300 Euro für bis zu drei Klassen
- Jede weitere Klasse: 100 Euro
- Verlängerung: 750 Euro für bis zu drei Klassen, plus 260 Euro je weiterer Klasse
Eine nationale Marke deckt nur Deutschland ab. Das reicht, wenn dein Markt rein deutsch ist. Sobald du europaweit verkaufst oder skalieren willst, kommt die Unionsmarke ins Spiel. Wie sich die Gebühren und der Schutzumfang beider Ämter im Detail unterscheiden, zeigt der Vergleich EUIPO vs. DPMA. Welche Recherche vor beiden Wegen sinnvoll ist, zeigt unser Guide zur Markenrecherche vor der Anmeldung.
Was kostet eine Unionsmarke beim EUIPO 2026?
Die Unionsmarke beim EUIPO kostet als Grundgebühr 850 Euro für eine Klasse per E-Filing, oder 1.000 Euro auf Papier (EUIPO, 2026). Sie schützt deine Marke in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig. Die zweite Klasse kostet 50 Euro zusätzlich, jede weitere Klasse 150 Euro. Alle Beträge stehen in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1001 und gelten unverändert.
Neben der Anmeldung gibt es weitere relevante Gebühren, die du kennen solltest. Ein Widerspruch (Einspruch eines älteren Markeninhabers) kostet 320 Euro. Ein Verfalls- oder Nichtigkeitsantrag schlägt mit 630 Euro zu Buche, eine Beschwerde mit 720 Euro (EUIPO, 2026). Diese Posten betreffen dich vor allem, wenn es zu einem Konflikt kommt.
EUIPO-Gebühren im Überblick
- Grundgebühr E-Filing: 850 Euro für eine Klasse
- Grundgebühr Papier: 1.000 Euro für eine Klasse
- Zweite Klasse: 50 Euro
- Jede weitere Klasse: 150 Euro
- Widerspruch: 320 Euro
- Verfalls- oder Nichtigkeitsantrag: 630 Euro
- Beschwerde: 720 Euro
Eine Beobachtung aus der Praxis: Der Sprung von einer auf zwei Klassen ist beim EUIPO mit 50 Euro fast geschenkt, von zwei auf drei mit 150 Euro spürbar teurer. Wer breit schützen will, plant die Klassen also bewusst und nicht nach Gefühl. Diese Logik kannst du direkt prüfen, wenn du deine Marke recherchieren und die passenden Klassen abgleichst.
Wie sparst du bei den Markengebühren 2026?
Sparen geht über den EU-KMU-Fonds, der 75 Prozent der Marken-Anmeldegebühren erstattet, bis maximal 700 Euro (EUIPO, 2026). Der Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in der EU. Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, keine reduzierte Amtsgebühr. Du zahlst zuerst den vollen Betrag und bekommst den Anteil danach zurück.
Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge. Zuerst beantragst du einen Gutschein über das EUIPO, erst danach meldest du deine Marke an und reichst die Erstattung ein. Wer in der falschen Reihenfolge vorgeht, verliert den Anspruch. Bei einer EUIPO-Anmeldung mit einer Klasse für 850 Euro bedeutet die Erstattung bis zu 637,50 Euro zurück, also einen erheblichen Anteil.
Der KMU-Fonds senkt nicht die Amtsgebühr selbst. Er erstattet nachträglich 75 Prozent der gezahlten Anmeldegebühren, bis zu 700 Euro pro Antrag (EUIPO, 2026). Du musst den Gutschein vor der Anmeldung beantragen, sonst entfällt die Förderung. Geld zurück gibt es nur in dieser Reihenfolge.
Die Details zu Antrag, Fristen und Voraussetzungen findest du in unserem Beitrag zum KMU-Fonds für Marken 2026. Lohnenswert ist der Fonds für fast jede Erstanmeldung, denn der Aufwand bleibt überschaubar.
Was bedeuten diese Kosten für deine Planung?
Plane mit den vollen Amtsgebühren und behandle den Zuschuss als Bonus, nicht als Grundlage. Eine DPMA-Anmeldung startet bei 290 Euro, eine Unionsmarke bei 850 Euro (DPMA/EUIPO, 2026). Dazu kommen oft Recherche- und gegebenenfalls Beratungskosten. Was ein Anwalt für die Anmeldung üblicherweise kostet, haben wir im Vergleich Marke selbst anmelden oder Anwalt mit konkreten Zahlen aufgeschlüsselt. Wer nur die Anmeldegebühr einrechnet, unterschätzt das echte Budget regelmäßig.
Der teuerste Posten steht in keiner Gebührentabelle: ein Konflikt mit einer älteren Marke. Ein Widerspruch kostet beim EUIPO 320 Euro für die Gegenseite, dich aber Aufwand, mögliche Anwaltskosten und im schlimmsten Fall die Eintragung (EUIPO, 2026). Eine saubere Vorabrecherche ist deshalb fast immer günstiger als das Risiko, blind anzumelden.
Eine Faustregel aus der Praxis: Die Recherche vor der Anmeldung kostet einen Bruchteil dessen, was ein verlorenes Widerspruchsverfahren oder ein erzwungenes Rebranding verschlingt. Genau hier liegt der unterschätzte Hebel. Du steuerst nicht die Amtsgebühr, aber das Risiko dahinter. Den vollständigen Kostenrahmen findest du im Überblick zu den Kosten der Markenrecherche.
Häufige Fragen zu den Markengebühren 2026
Auch wenn die Gebühren stabil bleiben, tauchen rund um die Markenanmeldung 2026 immer wieder dieselben Fragen auf. Die wichtigsten Antworten findest du im FAQ-Block dieses Beitrags, von der angeblichen Reform über die EUIPO-Kosten bis zur Förderung über den KMU-Fonds.
Wenn du dir bei Klassen, Ähnlichkeit oder Konfliktrisiko unsicher bist, beginne mit der Recherche, bevor du Gebühren zahlst. Bei echten Grenzfällen oder laufenden Konflikten ist anwaltlicher Rat sinnvoll, denn dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Fazit: stabile Gebühren, planbares Budget
Die wichtigste Botschaft zuerst: Die Markengebühren ändern sich 2026 nicht. Wer eine Reform vermutet hat, verwechselt Marken mit Designs, denn nur das Geschmacksmusterrecht wird gerade reformiert (EUIPO, 2026). Für dich bedeutet das Planungssicherheit. Eine DPMA-Anmeldung startet bei 290 Euro, eine Unionsmarke bei 850 Euro, beides unverändert.
Den größten Hebel hast du nicht bei der Gebühr selbst, sondern davor und danach: bei der Recherche, die Konflikte vermeidet, und beim KMU-Fonds, der 75 Prozent zurückbringt. Nutze beides, dann ist deine Marke gut geschützt und günstig finanziert. Der erste Schritt ist immer derselbe: prüfen, bevor du anmeldest. Du kannst direkt deine Marke recherchieren und auf Nummer sicher gehen.
Quellen
- EUIPO – Fees and payments (2026)
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke (2017)
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/2822 zur Änderung der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung (2024)
- DPMA – Gebühren für Markenschutzrechte (2026)
Häufige Fragen
Steigen die Markengebühren 2026?
Nein. Die Amtsgebühren für Marken bleiben 2026 unverändert. Beim DPMA (2026) kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, beim EUIPO (2026) liegt die Grundgebühr bei 850 Euro für eine Klasse per E-Filing. Eine Markenreform für 2026 gibt es nicht.
Was ändert sich dann 2026 wirklich?
Die Reform betrifft Designs, nicht Marken. Mit der Verordnung (EU) 2024/2822 ändert sich der Schutz von Geschmacksmustern, Stufe zwei greift ab 1. Juli 2026 (EUIPO, 2026). Auf Marken lässt sich das nicht übertragen. Marken-Gebühren und Marken-Verfahren bleiben davon unberührt.
Was kostet eine Unionsmarke beim EUIPO 2026?
Die Grundgebühr beträgt 850 Euro für eine Klasse per E-Filing (EUIPO, 2026). Die zweite Klasse kostet 50 Euro zusätzlich, jede weitere 150 Euro. Diese Beträge stehen in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1001 und gelten 2026 unverändert weiter.
Wie spare ich bei den Markengebühren?
Über den EU-KMU-Fonds. Er erstattet 75 Prozent der Marken-Anmeldegebühren, bis maximal 700 Euro (EUIPO, 2026). Das ist ein Zuschuss, keine niedrigere Amtsgebühr: Du zahlst zuerst voll und bekommst den Anteil danach zurück, sofern dein Antrag bewilligt wurde.
Was kostet die Verlängerung einer Marke?
Beim DPMA (2026) kostet die Verlängerung 750 Euro für bis zu drei Klassen, plus 260 Euro je weiterer Klasse. Sie wird nach zehn Jahren fällig. Die Verlängerungsgebühren sind 2026 ebenfalls unverändert, eine angekündigte Erhöhung für Marken gibt es nicht.
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