Nizza-Klassen wählen: die richtige Klasse für deine Marke
Nizza-Klassen wählen: 45 Klassen, davon 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen (DPMA, 2026). So ordnest du dein Angebot der richtigen Klasse zu.
Gründer & Entwickler von markencheck.ai
4. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Nizza-Klassen wählen heißt: Du ordnest deine Waren und Dienstleistungen den passenden von 45 Klassen zu, und genau diese Auswahl bestimmt, wofür deine Marke am Ende gilt. Die Klassen 1 bis 34 stehen laut DPMA (2026) für Waren, die Klassen 35 bis 45 für Dienstleistungen. Das Wichtigste vorweg: Das Amt wählt nicht für dich. Du benennst dein Verzeichnis selbst, und der Schutzumfang deiner Marke reicht nur so weit wie die Klassen und Begriffe, die du anmeldest. Wählst du zu eng, bleiben Lücken. Wählst du zu breit, zahlst du mehr und machst die Marke angreifbar. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du die richtige Klasse findest. Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Key Takeaways
- Es gibt 45 Nizza-Klassen: 1 bis 34 für Waren, 35 bis 45 für Dienstleistungen (DPMA, 2026).
- Du wählst die Klassen selbst, das Amt ergänzt deine Liste nicht.
- Die Anmeldung beim DPMA kostet 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere 100 Euro (DPMA, 2026).
- Der Schutz gilt für identische und ähnliche Waren, auch klassenübergreifend (§ 14 MarkenG).
- Die gleiche Klasse macht zwei Waren nicht automatisch ähnlich, eine andere Klasse nicht automatisch unähnlich.
Bevor du dich auf Klassen festlegst, lohnt der Blick auf ähnliche, bereits eingetragene Marken in genau diesen Klassen. Du kannst jederzeit ähnliche Marken recherchieren, bevor du anmeldest.
Was sind Nizza-Klassen, und warum musst du sie wählen?
Nizza-Klassen sind das internationale Ordnungssystem, das alle denkbaren Waren und Dienstleistungen in 45 Gruppen einteilt. Es geht auf das Abkommen von Nizza zurück und wird laut WIPO (2026) regelmäßig aktualisiert. Aktuell gilt die 13. Ausgabe, NCL (13-2026), in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Die Klassen 1 bis 34 decken Waren ab, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen.
Der Grund, warum du überhaupt wählen musst: Eine Marke schützt nie „alles", sondern immer nur bestimmte Waren und Dienstleistungen. Das nennt sich Spezialitätsgrundsatz. Laut DPMA (2026) werden Marken für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, und danach bestimmt sich ihr Schutzumfang. Deine Klassenwahl ist damit keine Formalie, sondern die Entscheidung darüber, wogegen deine Marke später wirkt.
Die Klasse ist kein Etikett für deine Branche, sondern die Grenze deines Schutzes. Was nicht drinsteht, ist nicht geschützt.
Genau deshalb ist die Klassenwahl der Schritt, an dem die meisten Anmeldungen unnötig schwächer werden als nötig. Wer nur die eine „offensichtliche" Klasse nimmt, übersieht oft die Dienstleistung, mit der er tatsächlich Geld verdient.
Welche Klasse passt zu deinem Angebot?
Die passende Klasse ergibt sich aus dem, was du konkret anbietest, nicht aus deiner Branche im Groben. Frag dich zuerst: Verkaufe ich ein physisches Produkt, eine Dienstleistung oder beides? Waren stehen in den Klassen 1 bis 34, Dienstleistungen in 35 bis 45. Viele Gründer:innen brauchen aus beiden Bereichen etwas.
Drei typische Beispiele zeigen das Muster:
- Online-Shop für Kleidung: Die Ware Kleidung fällt in Klasse 25. Der Betrieb des Shops, also der Einzelhandel, ist eine Dienstleistung und liegt in Klasse 35. Nur Klasse 25 anzumelden, lässt den Handel ungeschützt.
- SaaS-Anwendung: Die Software selbst berührt Klasse 9, die Bereitstellung als Software as a Service Klasse 42, und wenn du darüber Werbung oder einen Marktplatz anbietest, kommt Klasse 35 dazu. Welche Klassen für Software typisch sind, vertieft der Guide Nizza-Klassen für SaaS.
- Beratung oder Agentur: Hier geht es meist rein um Dienstleistungen, etwa Unternehmensberatung in Klasse 35 oder technische Dienste in Klasse 42, ganz ohne Warenklasse.
Ein Muster hilft bei jeder Zuordnung: Trenne sauber zwischen dem, was du herstellst oder verkaufst (Ware), und dem, was du für andere tust (Dienstleistung). Welche Markenform du dafür wählst, ist eine getrennte Frage, die der Guide Wortmarke oder Bildmarke erklärt.
Wie viele Klassen brauchst du wirklich?
So viele, wie dein tatsächliches Geschäft abdeckt, und keine mehr. Die Zahl der Klassen entscheidet über zwei Dinge zugleich: über deine Kosten und über dein Risiko. Beim DPMA kostet die Anmeldung laut DPMA (2026) 290 Euro elektronisch für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse ab der vierten zusätzlich 100 Euro. Auf Papier liegt die Grundgebühr bei 300 Euro.
Bei einer EU-weiten Anmeldung ist die Staffelung anders. Laut EUIPO-Gebührenübersicht (2026) deckt die Grundgebühr von 850 Euro nur eine Klasse ab, die zweite kostet 50 Euro, jede weitere ab der dritten 150 Euro. Der Vergleich lohnt sich, denn wer national in drei Klassen denkt, zahlt beim DPMA eine Grundgebühr, beim EUIPO dagegen deutlich mehr. Was eine Anmeldung insgesamt kostet und wo eine Vorabrecherche dazugehört, liest du unter Kosten der Markenrecherche.
Wichtiger als der reine Preis ist die Balance. Zu eng gewählt, bleibt die Klasse ungeschützt, in der du eigentlich verdienst. Zu breit gewählt, wird es nicht nur teuer, sondern auch riskant: Für Waren und Dienstleistungen, die du nach fünf Jahren nicht ernsthaft nutzt, kann deine Marke angreifbar werden. Die Faustregel lautet deshalb, so eng wie nötig und so breit wie sinnvoll zu formulieren, orientiert am realen Geschäft der nächsten Jahre.
Warum schützt dich die Klasse allein nicht?
Weil die Klasse ein Ordnungsraster ist und keine Schutzgrenze. Deine Marke schützt dich laut § 14 MarkenG gegen die Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen. Das entscheidende Wort ist „ähnlich". Der Schutz endet nicht an der Klassengrenze.
Das steht sogar ausdrücklich im Gesetz. Laut § 14 MarkenG gelten Waren und Dienstleistungen nicht schon deshalb als ähnlich, weil sie in derselben Nizza-Klasse erscheinen. Umgekehrt gilt genauso: Eine andere Klasse macht sie nicht automatisch unähnlich. Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt von der tatsächlichen Nähe der Produkte und der Ähnlichkeit der Zeichen ab, nicht von der Nummer im Register.
Für dich heißt das zweierlei. Erstens: Eine ältere Marke in einer Nachbarklasse kann deiner Anmeldung im Weg stehen, auch wenn die Klassen verschieden sind. Zweitens: Deine eigene Recherche sollte nicht nur die exakt gewählten Klassen ansehen, sondern auch die inhaltlich verwandten. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Anmeldung ähnliche Marken zu vergleichen, statt sich auf die Identität in einer einzigen Klasse zu verlassen.
Wie findest du die richtigen Begriffe für deine Klassen?
Über die offiziellen Klassifikationsdatenbanken, nicht über frei erfundene Formulierungen. Das DPMA stellt dafür die einheitliche Klassifikationsdatenbank, kurz eKDB, bereit. Sie enthält laut DPMA (2026) rund 73.000 anerkannte Begriffe für Waren und Dienstleistungen in 23 Sprachen. Wer ausschließlich Begriffe aus dieser Datenbank verwendet, vermeidet formale Beanstandungen bei der Anmeldung.
Für den EU-Raum gibt es das Pendant TMclass, das auf der harmonisierten Datenbank des EUIPO beruht. Beide Werkzeuge zeigen dir, in welcher Klasse ein Begriff steht und wie er offiziell formuliert wird. Das nimmt dir die Zuordnung ab: Du suchst nach deinem Produkt, und das Tool zeigt dir die Klasse dazu.
Ein Punkt bleibt aber deine Aufgabe. Laut DPMA (2026) musst du dein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis konkret benennen, eine bloße Klassennummer reicht nicht aus. Je genauer du formulierst, desto klarer ist später abgrenzbar, wie weit dein Schutz reicht. Eine präzise Liste ist also kein bürokratischer Aufwand, sondern deine beste Absicherung im Streitfall. Wie die Klassen im Detail aufgebaut sind, vertieft die Übersicht aller 45 Nizza-Klassen.
Fazit: Erst das Angebot ordnen, dann die Klassen wählen
Die wichtigste Erkenntnis zuerst: Deine Klassenwahl ist die Entscheidung über den Umfang deiner Marke, nicht ein Formularfeld. Es gibt 45 Klassen, 1 bis 34 für Waren und 35 bis 45 für Dienstleistungen, und du wählst selbst, welche dein Geschäft abbilden (DPMA, 2026). Zu eng lässt Lücken, zu breit wird teuer und nach fünf Jahren angreifbar. Denk immer daran, dass der Schutz laut § 14 MarkenG auch für ähnliche Waren gilt, klassenübergreifend, und dass die gleiche Klasse allein keine Ähnlichkeit begründet. Nutze für die Begriffe die offizielle eKDB und benenne dein Verzeichnis konkret. Das alles ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung, im Zweifel lass deinen Fall anwaltlich prüfen. Der erste praktische Schritt bleibt: recherchiere ähnliche Marken in deinen Klassen, bevor du anmeldest.
Quellen
- DPMA – Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation, eKDB) (2026)
- DPMA – Gebühren für Markenschutzrechte (2026)
- WIPO – Nice Classification (13. Ausgabe, NCL 13-2026) (2026)
- Gesetze im Internet – § 14 MarkenG – Ausschließliches Recht, Verwechslungsgefahr (2026)
Häufige Fragen
Wie viele Nizza-Klassen gibt es?
Die Nizza-Klassifikation teilt alle Waren und Dienstleistungen laut DPMA (2026) in 45 Klassen ein. Die Klassen 1 bis 34 stehen für Waren, die Klassen 35 bis 45 für Dienstleistungen. Aktuell gilt laut WIPO (2026) die 13. Ausgabe, NCL (13-2026), seit dem 1. Januar 2026.
Welche Nizza-Klasse brauche ich für meine Marke?
Das hängt davon ab, welche Waren und Dienstleistungen du anbietest, nicht von deiner Branche im Allgemeinen. Du wählst die Klassen selbst. Ein Online-Shop für Kleidung braucht andere Klassen als eine SaaS-Anwendung. Konkrete Begriffe findest du in der Klassifikationsdatenbank eKDB des DPMA (2026).
Was kostet eine zusätzliche Nizza-Klasse beim DPMA?
Die Anmeldegebühr beim DPMA beträgt laut DPMA (2026) 290 Euro elektronisch für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse ab der vierten kostet zusätzlich 100 Euro. Auf Papier liegt die Grundgebühr bei 300 Euro.
Schützt mich meine Klasse vor allen ähnlichen Marken?
Nein. Der Schutz gilt laut § 14 MarkenG für identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen. Zwei Waren gelten aber nicht schon deshalb als ähnlich, weil sie in derselben Klasse stehen, und nicht als unähnlich, weil sie in verschiedenen Klassen stehen. Die Klasse ist ein Ordnungsraster, keine Schutzgrenze.
Wählt das Amt die Klassen für mich aus?
Nein. Du musst dein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis laut DPMA (2026) selbst konkret benennen. Eine bloße Klassennummer reicht nicht aus. Das Amt ergänzt oder verbreitert deine Liste nicht, deshalb bestimmst allein du den Umfang deiner Marke.
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