Wortmarke vs Bildmarke
Welche Markenart passt zu deiner Marke? Definitionen, Beispiele und die wichtigsten Unterschiede.
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Wortmarke (Nur Text)
Definition: Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen oder üblichen Schriftzeichen. Sie ist nicht grafisch gestaltet oder farbig. Beispiele: „Apple" (in allen üblichen Schriften), „BMW", „Liebe". Das Deutsche Patentamt erklärt: Der Schutzgegenstand einer Wortmarke ist nur die gewählte Zeichenfolge selbst, in allen üblichen Schriftarten und Größen. Schutzumfang: Eine eingetragene Wortmarke schützt das Wort an sich – unabhängig von Schriftart oder Farbe. Z.B. schützt die Wortmarke „HANS" in Kl. 10 sowohl „HANS" in Großbuchstaben, klein, fett, kursiv usw. ab. Vorteil: Sehr flexibel, da jede Schreibweise abgedeckt ist. Man hat ausschließliche Rechte am Wort an sich. Nachteil: Wenn das Wort sehr beschreibend ist (z.B. „BÄCKEREI" für Bäckerei-Produkte), kann es schwerer schutzfähig sein. Es muss unterscheidungskräftig sein.
Bildmarke (Nur Grafik)
Definition: Eine Bildmarke besteht nur aus grafischen Elementen, Linien, Formen, Farben o.Ä. – ohne erkennbaren Text oder Buchstaben. Beispiele: Der Nike-Swoosh, der McDonald's-Bogen, etwa auch chinesische Zeichen, solange diese als Gestaltungsobjekt gelten. Schutzumfang: Geschützt ist das genaue grafische Erscheinungsbild. Änderst du das Design oder die Grafik, kann der Schutz entfallen. Da keine Wörter geschützt sind, dürfen andere Unternehmen dieselben Wörter verwenden, sofern sie andere grafische Marken verwenden. Vorteil: Ideal, wenn deine Marke stark auf ein Logo/Bild setzt (Symbol, Emblem, Farbgebung). Schützt „die Form" der Marke. Nachteil: Schutz ist auf die konkret eingetragene Gestaltung beschränkt. Liegt einem Figurativzeichen ein beschreibendes Wort zugrunde, erhältst du dadurch meist kein Nutzungsverbot allein für das Wort.
Wort-/Bildmarke (Kombination)
Definition: Diese enthalten sowohl Wort- als auch Bildelemente in einem Zeichen. Beispiel: Coca-Cola-Logo mit Schriftzug und geschwungener Linie. Es kann auch ein Schriftzug in einer besonderen Schriftart, Anordnung oder Farbe sein. Schutzumfang: Der Gesamteindruck der Kombination ist geschützt. Die Schutzhöhe umfasst nur die kombinierte Gestaltung. Das heißt: Wenn du nur eine Wort-/Bildmarke anmeldest, sind der Wortteil und das Design zusammen geschützt. Aber: Die reine Wortfolge ist nur geschützt, wenn sie selbst schutzfähig war. Beispiel: Wird „FreshGear" als Wort-/Bildmarke in auffälliger Schrift eingetragen, könnte ein Dritter immer noch „FreshGear" als reine Wortmarke anmelden, falls „FreshGear" allgemein unterscheidungskräftig ist. Umgekehrt: Eine gestaltete Fassung („FreshGear" in einem Logo) ist geschützt, auch wenn der Wortbestandteil für sich allein nicht schutzfähig wäre (z.B. wenn er beschreibend ist). Vorteil: Doppelschutz – besondere Gestaltung + Text. Risiko: Enthält die Marke generische Wörter, sinkt ihre Unterscheidungskraft, weshalb das DPMA warnt, dass eine Wort-/Bildmarke Risiken birgt des Markenverlusts bei Nichtbenutzung des Logos, wenn z.B. nur das Wort genutzt wird.
Beispiele
• Apple: Als Wortmarke „Apple" (für Elektronik) schützt das englische Wort in jeder Schreibweise. Als Bildmarke schützt der angebissene Apfel nur das Logo-Design. Die Wortmarke „Apple" verbietet nicht per se alle Designs mit Äpfeln, aber sie sperrt den reinen Schriftzug. • McDonald's: „McDonald's" als Wortmarke schützt das Wort. Die goldenen Bögen sind als Bildmarke geschützt – jemand darf „mcdonalds" als Textmarke nicht nutzen (wegen Wortmarke), aber könnte ein einfaches M als Bild anmelden, wenn es unterscheidungskräftig genug wäre. • Automarke VW: „Volkswagen" ist Wortmarke. Das stilisierte VW-Logo ist Bildmarke. Beide ergänzen sich.
Schutzumfang und Anwendung
• Wortmarken-Suche: Wenn du eine Wortmarke anmelden möchtest, suche nach identischen Wörtern auf allen gängigen Schrifttypen. Achte auch auf ähnlich klingende Wörter oder Schreibweisen (z.B. bei englischen Marken). • Bildmarken-Suche: Für Logos solltest du – sofern möglich – nach grafisch ähnlichen Motiven suchen (was alleine schwierig ist). Alternativ suche nach dem Wortanteil oder nach beschreibenden Elementen („Fahne", „Segel" usw.), falls der Name bildlich ist. • Wort-/Bildmarke-Strategie: Häufig lohnen sich beide Eintragungen: eine Wortmarke für das Zeichen als solches und eine Wort-/Bildmarke (oder separate Bildmarke) für das Logo. Die deutsche Rechtsprechung besagt: Ein nicht eintragungsfähiges Wortteil einer Wort-/Bildmarke führt nicht zu Verbietungsrechten gegen reine Wortverwendung. Eine Wortmarke schützt das Zeichen als Wort, Bildmarke schützt nur die Grafik. Eine Wort-/Bildmarke schützt ausschließlich die Kombination. Je nach Marketingstrategie kann eine Eintragung als Wortmarke allein sinnvoll sein (maximale Flexibilität), als Bildmarke (Logo im Vordergrund), oder idealerweise beides parallel. Entscheidend ist immer: Je allgemeiner ein Wort ist, desto stärker muss die Gestaltung sein, damit eine Wort-/Bildmarke eintragungsfähig ist. Starte mit dem Wortbestandteil: Prüfe jetzt im Markencheck, ob dein Name bereits als Wortmarke eingetragen ist.
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