Internationale Marke über das Madrid-System (WIPO): Schritt für Schritt
Ein Antrag, ein Ursprungsamt, Schutz in über 130 Ländern: So funktioniert die internationale Marke über das Madrid-System der WIPO, Schritt für Schritt.
Gründer & Entwickler von markencheck.ai
8. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Wenn deine Marke über Deutschland hinaus schützen soll, musst du sie nicht in jedem Land einzeln anmelden. Das Madrid-System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bündelt das in einem einzigen Antrag: eine Sprache, ein Gebührensatz, potenziell Schutz in über 130 Ländern (WIPO). Das klingt nach dem großen Rundum-sorglos-Paket, ist es aber nicht. Es gibt eine Voraussetzung, die viele übersehen, und eine 5-Jahres-Falle, die deine internationale Marke im schlimmsten Fall überall auf einmal zu Fall bringt. Dieser Guide zeigt dir den Ablauf, die echten Kosten und die Stellen, an denen es teuer wird. Wer vorher sauber recherchiert, spart sich das meiste davon: Marke recherchieren ist die Vorstufe zu allem, was hier folgt.
Key Takeaways
- Ein Antrag über das Madrid-System schützt in über 130 Ländern, verwaltet von der WIPO (WIPO).
- Du brauchst zuerst eine Basismarke: eine nationale Marke (DPMA) oder EU-Marke (EUIPO). Der Antrag läuft über dieses Ursprungsamt, nicht direkt bei der WIPO.
- Laut WIPO-Gebührenverzeichnis startet die Grundgebühr bei 653 Schweizer Franken (schwarz-weiß) für zehn Jahre, plus Länder- und Klassengebühren.
- Fünf Jahre lang hängt die internationale Marke an der Basismarke (Art. 6 Madrider Protokoll). Fällt die Basis, fällt die internationale Registrierung überall (Central Attack).
Was ist das Madrid-System?
Das Madrid-System ist ein von der WIPO verwaltetes Verfahren, mit dem du deine Marke über einen einzigen internationalen Antrag in über 130 Ländern schützen lassen kannst (WIPO). Statt vieler nationaler Einzelanmeldungen reichst du einen Antrag ein, in einer Sprache, mit einem Gebührensatz. Das Ergebnis heißt internationale Registrierung, kurz IR.
Wichtig ist, was das System nicht ist: keine „Weltmarke", die überall automatisch gilt. Die IR ist eher ein Bündel, das nationale Prüfungen zusammenfasst. Jedes von dir benannte Land entscheidet weiter nach eigenem Recht, ob es Schutz gewährt. Madrid vereinfacht die Verwaltung, nicht die inhaltliche Hürde.
Der praktische Vorteil zeigt sich später. Änderungen wie ein Inhaberwechsel, eine neue Adresse oder die Verlängerung laufen zentral über die WIPO für alle benannten Länder auf einmal. Ohne Madrid müsstest du jede dieser Änderungen in jedem Land separat und kostenpflichtig eintragen lassen.
Wer ist dein Ursprungsamt: DPMA oder EUIPO?
Bevor du international anmeldest, brauchst du eine Basismarke: eine bereits angemeldete oder eingetragene nationale Marke beim DPMA oder eine EU-Marke beim EUIPO (DPMA; Madrider Protokoll). Auf dieser Basismarke baut die internationale Registrierung rechtlich auf. Ohne sie geht gar nichts, das ist die Grundregel des ganzen Systems.
Dein Ursprungsamt richtet sich nach dieser Basismarke. Stützt du dich auf eine deutsche Marke, ist das DPMA dein Ursprungsamt. Stützt du dich auf eine EU-Marke, ist es das EUIPO. Der internationale Antrag (WIPO-Formular MM2) läuft immer über dieses Amt, nicht direkt bei der WIPO in Genf.
Das Ursprungsamt hat dabei eine klare Rolle. Es bestätigt, dass dein internationaler Antrag mit der Basismarke übereinstimmt, also gleiches Zeichen, gleicher Inhaber, Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Basis. Dann leitet es den Antrag an die WIPO weiter. Genau deshalb muss die Basismarke sauber und angreifungsarm stehen, bevor du sie international ausrollst. Eine gründliche EUIPO-Markenrecherche vorab ist hier keine Kür, sondern Schutz vor einem teuren Dominoeffekt.
Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Laut WIPO-Gebührenverzeichnis liegt die Grundgebühr bei 653 Schweizer Franken für eine schwarz-weiße Marke und 903 Schweizer Franken für eine farbige, jeweils für zehn Jahre Schutz (WIPO). Dazu kommen Klassen- und Ländergebühren, plus eine Weiterleitungsgebühr deines Ursprungsamts. Die Gesamtkosten hängen also stark davon ab, wie viele Länder und Klassen du benennst.
Die WIPO nennt für die Zusatzposten einfache Regeln. Für jede Klasse über drei hinaus fällt eine Ergänzungsgebühr von 100 Schweizer Franken an. Für jedes benannte Mitglied kommt entweder eine Standardgebühr von 100 Schweizer Franken oder eine individuelle Landesgebühr hinzu, die je Land stark schwankt. Genau deshalb ist eine pauschale Summe unmöglich.
Rechne deine konkrete Kombination am besten mit dem offiziellen Gebührenrechner der WIPO durch, statt dich an Beispielzahlen zu orientieren. Zu diesen internationalen Gebühren kommt die Weiterleitungsgebühr deines Ursprungsamts, die du im Blick behalten musst:
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| WIPO-Grundgebühr, schwarz-weiß | 653 Schweizer Franken | zehn Jahre Laufzeit |
| WIPO-Grundgebühr, farbig | 903 Schweizer Franken | zehn Jahre Laufzeit |
| Ergänzungsgebühr je Klasse ab der vierten | 100 Schweizer Franken | über drei Klassen hinaus |
| Je benanntes Mitglied | 100 Schweizer Franken oder individuelle Landesgebühr | variiert stark, WIPO-Gebührenrechner nutzen |
| Weiterleitung DPMA | 180 Euro | binnen eines Monats zahlen, sonst gilt der Antrag als zurückgenommen |
| Bearbeitung EUIPO | 300 Euro | wenn das EUIPO Ursprungsamt ist |
Ein Detail wird beim DPMA leicht übersehen. Die Weiterleitungsgebühr von 180 Euro (Gebührennummer 334 100) ist innerhalb eines Monats fällig. Zahlst du zu spät, gilt dein internationaler Antrag als zurückgenommen, und der ganze Prozess startet von vorn. Die EUIPO-Bearbeitungsgebühr von 300 Euro und die exakten WIPO-Beträge solltest du vor der Anmeldung noch einmal direkt beim jeweiligen Amt gegenprüfen, weil Gebühren sich ändern.
Die 5-Jahres-Abhängigkeit: Central Attack
Das ist der Fakt, der über Erfolg oder Totalverlust entscheidet: Deine internationale Registrierung hängt fünf Jahre lang ab dem IR-Datum an der Basismarke (Art. 6 Madrider Protokoll). Fällt die Basismarke in dieser Zeit weg, informiert das Ursprungsamt die WIPO, die die IR im entsprechenden Umfang in allen benannten Ländern löscht (Art. 6(4)). Fachleute nennen das Central Attack.
Konkret heißt das: Wird deine deutsche oder europäische Basismarke innerhalb der ersten fünf Jahre zurückgewiesen, zurückgenommen, gelöscht oder verfällt sie, reißt sie deine internationale Marke mit. Und zwar nicht nur in einem Land, sondern überall dort, wo du Schutz beantragt hast. Ein einziger erfolgreicher Angriff auf die Basis trifft das gesamte Portfolio auf einmal.
Es gibt eine Rettungsleine, aber sie ist an eine harte Frist gebunden. Wird die IR durch einen Central Attack gelöscht, kannst du sie in einzelne nationale oder regionale Anmeldungen umwandeln und behältst dabei das ursprüngliche IR-Datum (Art. 9quinquies). Diese Transformation musst du aber innerhalb von drei Monaten ab der Löschung der IR beantragen, sonst ist auch der Zeitrang verloren.
Der praktische Schluss daraus ist unbequem, aber klar. Weil fünf Jahre lang alles an der Basismarke hängt, ist die Vorabrecherche keine Formsache, sondern die eigentliche Risikoabsicherung. Eine wackelige Basis, gegen die ein Dritter erfolgreich vorgeht, macht die gesamte internationale Investition zunichte. Wer hier spart, riskiert am meisten.
Wie lange dauert das?
Das Verfahren läuft in klar getrennten Etappen, und dein Anmeldedatum bleibt erhalten, wenn die WIPO den Antrag vom Ursprungsamt innerhalb von zwei Monaten nach dem nationalen Anmeldedatum erhält (Madrider Protokoll). Verzögert sich die Weiterleitung, kann das für den Zeitrang teuer werden. Nach Eingang prüft die WIPO die Formalien deines Antrags.
Findet die WIPO formale Mängel, verschickt sie eine Beanstandungsmitteilung, für deren Behebung du in der Regel drei Monate Zeit hast. Sind die Formalien in Ordnung, trägt die WIPO die Marke ins internationale Register ein und veröffentlicht sie im WIPO-Gazette. Erst danach beginnt die eigentliche inhaltliche Prüfung in den einzelnen Ländern.
Jedes benannte Mitglied prüft nun nach seinem eigenen nationalen Recht und muss innerhalb von zwölf Monaten gewähren oder zurückweisen, bei entsprechender Erklärung des Mitglieds sind es 18 Monate. Schweigt ein Mitglied bis zum Ende dieser Frist, gilt der Schutz dort in der Regel als gewährt. Das ist der eine Punkt, den man verinnerlichen muss: Madrid garantiert kein automatisches Ja, sondern nur ein gebündeltes, planbares Verfahren mit klaren Fristen.
Wie verlängere ich eine internationale Marke?
Die internationale Registrierung gilt zehn Jahre und lässt sich zentral direkt bei der WIPO über alle benannten Länder auf einmal verlängern, online über eMadrid (WIPO). Das ist der große Alltagsvorteil des Systems: eine Verlängerung statt vieler nationaler Einzeltermine. Das Prinzip ähnelt der nationalen Verlängerung, nur eben gebündelt.
Die Fristen sind großzügig, aber fest. Du kannst die Verlängerung ab sechs Monaten vor Ablauf beantragen und hast danach eine Nachfrist von sechs Monaten, üblicherweise gegen Zuschlag. Wer zentral verlängert, spart sich den Aufwand, in jedem Land einzeln an Termine und Gebühren zu denken.
Die Mechanik einer Verlängerung, Fristen, Nachfrist und Zuschläge, funktioniert im Grundsatz wie bei der nationalen Marke. Wie das auf DPMA- und EUIPO-Ebene im Detail läuft, liest du im Überblick zur Markenverlängerung. Für deine internationale Marke gilt derselbe Grundsatz: Trag den Ablauftermin selbst in den Kalender, verlass dich nicht allein auf eine Erinnerung.
Fazit
Das Madrid-System spart dir viele Einzelanmeldungen, aber es nimmt dir nicht die Hausaufgaben ab. Du brauchst zuerst eine solide Basismarke beim DPMA oder EUIPO, der Antrag läuft über dieses Ursprungsamt, und die Kosten setzen sich aus WIPO-Grundgebühr (laut WIPO-Gebührenverzeichnis ab 653 Schweizer Franken), Länder- und Klassengebühren sowie der Weiterleitungsgebühr des Amts zusammen. Die eigentliche Gefahr ist die 5-Jahres-Abhängigkeit: Fällt deine Basismarke in dieser Zeit, fällt die internationale Marke überall mit (Art. 6 Madrider Protokoll). Deshalb ist die Vorabrecherche der Basismarke die wichtigste Absicherung, bevor du international ausrollst. Willst du direkt bei der EU-Basis anfangen, hilft dir die EUIPO-Markenrecherche beim sauberen Fundament. Bei strittiger Inhaberschaft, laufenden Konflikten oder komplexen Länderstrategien gehört ein spezialisierter Anwalt an den Tisch. Dieser Beitrag ist Praxiswissen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich direkt bei der WIPO eine internationale Marke anmelden?
Nein. Der Antrag läuft immer über dein Ursprungsamt, bei einer deutschen Basismarke das DPMA, bei einer EU-Marke das EUIPO. Das Amt bestätigt, dass dein internationaler Antrag mit der Basismarke übereinstimmt, und leitet ihn an die WIPO weiter (WIPO-Formular MM2). Erst danach prüft die WIPO die Formalien.
Brauche ich zwingend eine bestehende nationale oder EU-Marke?
Ja. Das Madrid-System setzt eine Basismarke voraus: eine bereits angemeldete oder eingetragene nationale Marke (DPMA) oder EU-Marke (EUIPO). Ohne diese Basis kann die WIPO keine internationale Registrierung (IR) eintragen, weil die IR rechtlich auf der Basismarke aufbaut (DPMA; Madrider Protokoll).
Was kostet eine internationale Markenanmeldung ungefähr?
Laut WIPO-Gebührenverzeichnis liegt die Grundgebühr bei 653 Schweizer Franken (schwarz-weiß) oder 903 Schweizer Franken (farbig) für zehn Jahre. Dazu kommen 100 Schweizer Franken je Klasse über drei hinaus und je benanntem Land eine Standard- oder individuelle Landesgebühr. Das Ursprungsamt verlangt zusätzlich eine Weiterleitungsgebühr, beim DPMA 180 Euro.
Was passiert mit meiner internationalen Marke, wenn die Basismarke wegfällt?
In den ersten fünf Jahren ab dem IR-Datum ist die internationale Registrierung von der Basismarke abhängig (Art. 6 Madrider Protokoll). Fällt die Basismarke in dieser Zeit weg, löscht die WIPO die IR im entsprechenden Umfang in allen benannten Ländern (Art. 6(4)). Man nennt das Central Attack.
Garantiert das Madrid-System Schutz in allen benannten Ländern?
Nein. Madrid bündelt nur das Verfahren, kein automatisches Ja überall. Jedes benannte Mitglied prüft nach eigenem nationalem Recht und kann binnen zwölf Monaten (bei entsprechender Erklärung 18 Monaten) zurückweisen. Schweigt ein Mitglied innerhalb der Frist, gilt der Schutz dort in der Regel als gewährt (Madrider Protokoll).
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